AGB

Die angegebenen Preise für die Studiomiete, sowie Strom und andere verbrauchsabhängige Leistungen werden nach Ablauf der Mietzeit in Rechnung gestellt. Die jeweils gültigen Mietpreise können unter www.hammer-halle.de eingesehen werden. Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Die in der Preisliste angegebene Miete ist eine Tagesmiete und beinhaltet eine maximale Mietdauer von 9 bis 18 Uhr. Darüber hinaus wird ein Overtime-Zuschlag von 50,- Euro pro Stunde berechnet. Abgerechnet wird nach vollen Tagen. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

In der Studiomiete enthalten ist die Nutzung sämtlicher vorhandener Möbel und Props.

Equipment, Catering und sonstige Serviceleistungen, wie z.B. Setbau, Malerarbeiten oder Assistenz, sind nicht in der Studiomiete enthalten und werden gesondert berechnet.

Von Dritten erbrachte Leistungen werden mit 15% Handlingzuschlag berechnet. Von der Preisliste abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

Festbuchungen können bis 3 Tage vor Mietbeginn storniert werden. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Mietpreis zu entrichten. Erteilte Optionen sind sicher, wenn sie bis 3 Tage vor Mietbeginn bestätigt werden. Danach steht es der Firma Hammer Halle frei, andere Buchungen anstelle der Option anzunehmen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und die Einrichtung schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, denen der Mieter Zutritt gewährt, verursacht werden. Der Mieter darf die Mieträume nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen und nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters Dritten zur Nutzung überlassen.
Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Es obliegt dem Mieter, für den Mietzweck etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen, für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen und alle erforderlichen Versicherungen abzuschliessen.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Räume für die Zwecke des Mieters geeignet sind und den für diese Zwecke vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Gerichtsstand ist Hamburg.